Für die Inanspruchnahme einer logopädischen Therapie benötigen Sie eine Verordnung vom Facharzt ( HNO- Arzt, Neurologe, Kinderarzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde,...).
In der Regel werden 10 Therapien à 60 Min. verordnet.
Eine logopädische Einheit beinhaltet:
Bitte lassen Sie diese Verordnung möglichst vor dem 1. Termin vom Chefarzt Ihrer Krankenkasse bewilligen, um eine anteilige Kostenrückerstattung in Anspruch nehmen zu können. Die Bewilligung ist je nach Krankenkasse auch per Email oder Fax möglich.